Facharztpraxis für Gynäkologie und Geburtshilfe Dr. med. Martina Rehmann / Prof. Dr. med. Wolfgang Hardt
Facharztpraxis für Gynäkologie und GeburtshilfeDr. med. Martina Rehmann / Prof. Dr. med. Wolfgang Hardt 

Brustkrebsvorsorge :

Ab 30 hat jede gesetzlich versicherte Frau in Deutschland Anspruch auf eine Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchung im Jahr.

 

Dies bedeutet: Abtasten der Brustdrüsen und Achsellymphknoten durch den Gynäkologen, um eventuelle Knoten zu erkennen. Dazu gehört auch eine Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust.

 

Ergibt der Tastbefund einen Verdacht auf Brustkrebs, wird auch eine anschließende Mammographie durchgeführt und von der Krankenkasse erstattet.

 

Bei 50- bis 69-jährigen Frauen erstattet die Krankenkasse alle zwei Jahre eine Mammographie, auch ohne vorherigen Verdacht. Dies ist das sogenannte Mammographie-Screening.

 

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© Thomas Rehmann